Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

3E-Netzwerk & 3E-Trainingsakademie
Buchung von Beratung, Coaching, Moderation, Training und Vorträgen

1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1. Für alle Angebote und Dienstleistungen des 3E-Netzwerks (im Folgenden: 3E) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen bzw. Erteilung eines Auftrages erkennt der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
1.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind aus dem Angebot ersichtlich und dem Auftraggeber bzw. dem Teilnehmer bekannt.
1.3. 3E versichert hiermit, dass seine Mitglieder
– niemals wissentlich Kurse von Scientology besucht haben,
– nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten,
– nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare/Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen,
– die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung von Unternehmen ablehnen
– und diese Erklärung genauso für andere manipulative Sekten jeglicher Art gilt.
1.4. Mit Annahme des Angebotes bzw. der Zusendung der Auftragsbestätigung gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer seinen Namen- und Firmennamen als Referenz zu verwenden.

2. Sicherung der Leistung für den Auftraggeber und Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftrag für 3E kommt durch die Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber bzw. durch die Rücksendung einer von 3E unterschriebenen Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande.
2.2. Die Buchung ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Terminverschiebung ist bis 10 (zehn) Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin möglich.
2.3. Eine Stornierung des Termins ist bei Zahlung von 25% des Auftragswertes bis 8 (acht) Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bis 4 (vier) Wochen vor der Veranstaltung wird dem Auftraggeber 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
Bei Stornierungen weniger als vier Wochen vor dem Termin sind 100% des Auftragswertes zu zahlen.
Sofern mehrere Termine vereinbart worden sind, ist der Erste der vereinbarten Termine für die Berechnung der Fristen und Stornogebühren maßgeblich. Bereits erbrachte und bezahlte Leistungen werden auf die Stornogebühr angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Vertragspartners aufgrund ersparter Aufwendungen nachzuweisen.
2.4. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, führt der Auftraggeber im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch. Ihm obliegen die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben (z.B. so genannte Ausländersteuer, KSK), sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA.
2.5. Der Auftraggeber gewährleistet, dass am Veranstaltungsort und -tag ein kompetenter Ansprechpartner für den 3E -Referenten gestellt wird. Dieser Vertreter gilt als bevollmächtigt, sämtliche erforderlichen oder sachdienlichen Erklärungen gegenüber dem Referenten abzugeben oder entgegenzunehmen.
2.6. Der Auftraggeber gibt weitere Informationen über die durchzuführende Veranstaltung und den genauen Programminhalt an 3E.
2.7. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, die mit 3E vereinbarte Technikanforderung ordnungsgemäß zu erfüllen und trifft die sorgfältige Auswahl von Medienfirmen, Ton- und Übertragungstechnik, Seminar-/ Kongress-Hotels sowie sonstigen Dritten, die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung der geplanten Veranstaltung bzw. des Seminars/Kongresses treffen.
2.8. Für Hotelreservierungen ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Die Hotelrechnung (und eventuelle Stornos) sowie die Hotelspesen und Fahrtkosten (Flug, Bahn, Taxi, etc.) auch mit dem eigenen Auto (1,50 € je gefahrenem Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) übernimmt der Auftraggeber, es sei denn es wurde eine anderslautende schriftliche Regelung in dem zugrundeliegenden Angebot abgegeben oder in einer Vereinbarung getroffen.

3. Vertragsschluss Teilnehmer
3.1. Die schriftliche oder telefonische Anmeldung des Teilnehmers stellt ein bindendes Angebot dar. Im Falle der schriftlichen Anmeldung kann 3E innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der Anmeldung, im Falle der telefonischen Anmeldung inner-halb von einer Woche nach Telefonat, das Angebot annehmen. Entscheidend für den Zeitpunkt der Absendung des schriftlichen Angebots ist das Datum des Poststempels.
3.2. Danach wird eine Rechnung von 3E an den Teilnehmer versendet. Der Vertrag kommt mit Versendung der Rechnung zustande.
3.3. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, eine Haftung aus diesem Grunde ist allerdings ausgeschlossen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer ist verpflichtet, das Teilnahmeentgelt vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung zu bezahlen.
4.2. Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungseingang (per Email) ohne jeden Abzug fällig.
4.3. Auftraggeber bzw. Teilnehmer kommen spätestens 8 (acht) Kalendertage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Dies gilt gegen-über einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann 3E 3,00 € Auslagenersatz verlangen.
4.4. Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag ist an die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
4.5. Sollten sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin noch keine Anzahlung des Rechnungsbetrages getätigt worden sein, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme.

5. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nachdem Ihnen diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
3E-Netzwerk
Fasanenstraße 24
85757 Karlsfeld b. München
oder per Email an: office@3e-netzwerk.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen müssen Sie für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen nur Wertersatz leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Um-gang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben
Ladungsfähige Anschrift des Auftragnehmers:
3E-Netzwerk
Fasanenstraße 24
85757 Karlsfeld b. München

Ende der Widerrufsbelehrung

6. Stornierungen durch Teilnehmer
6.1. 3E bietet dem Teilnehmer – ungeachtet der gesetzlich zustehenden Rücktrittsrechte – nach Ablauf der Frist des unter Ziffer 5 bezeichneten gesetzlichen Widerrufsrechts die Möglichkeit, vom Vertrag dennoch zurückzutreten (Storno).
6.2. Die Stornierung ist unter den folgenden Bedingungen möglich:
– Bei Stornierung bis 40 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80,00 € an.
– Bei Stornierung von 39 bis 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fallen 30 Prozent der Teilnahmegebühr an.
– Bei Stornierung von 19 bis 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 Prozent der Teilnahmegebühr an.
– Bei Stornierung unter 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnet 3E 100 Prozent der Teilnahmegebühr.
Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden dabei von 3E verrechnet.
6.3. Dem Teilnehmer steht in jedem der unter Ziffer 6.2. bezeichneten Fälle der Nachweis frei, dass 3E kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Kulanzregelungen sind gegebenenfalls möglich.
6.4. Bei Nichterscheinen zu Seminar- oder Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach 6.1. bis 6.3. zurückgetreten ist.
6.5. Die Stornierung ist nur schriftlich möglich.

7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. 3E ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
– für ein Seminar/eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
– die Veranstaltung aus nicht von 3E zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall des/der Dozent/in oder höherer Gewalt der Fall.
7.2. 3E wird den Teilnehmer über den Ausfall des Seminars oder der Veranstaltung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
7.3. 3E wird dem Auftraggeber, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten, einen Ersatztermin benennen, bei dem 3E die Dienstleistung mit dem gleichen Referenten oder einem Ersatz-Referenten erbringen kann

8. Haftung für Schäden
8.1. 3E übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten oder vorgetragenen Informationen. Haftungsansprüche gegen 3E, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens 3E kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
8.2. Die Haftung von 3E für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle eines nachweislich grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von 3E ist der durch den Auftraggeber bzw. Teilnehmer nachzuweisende Schadenersatzanspruch gegenüber 3E auf das doppelte des vereinbarten Honorars bzw. der Teilnahme-gebühr beschränkt.
8.3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen von 3E.

9. Urheber- und Nutzungsrechte im vorvertraglichen Bereich
9.1. Die im Rahmen von Präsentationen und der Vertragsanbahnung übergebenen Konzeptentwürfe bzw. Angebote, die darin ausgeführten Gedanken, Ideen und Konzepte sind geistiges Eigentum von 3E und unterliegen den gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen. Eine Verwirklichung der Ideen und Ideenansätze ist nur auf Grundlage vorheriger vertraglicher Vereinbarung mit 3E als Rechtsinhaberin möglich. Die ganze oder auch nur teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
9.2. Der Empfänger von Entwürfen oder Konzepten sichert durch die Entgegennahme absolute Vertraulichkeit und Stillschweigen über die darin genannten Ideen, Vorschläge, Gedankenansätze und Angebote zu.
9.3. Der Empfänger von Angeboten, Entwürfen oder Konzepten haftet bei unberechtigter Vervielfältigung, Verwendung, Bekanntgabe oder Weitergabe an Dritte für 3E hieraus entstehenden Schaden. Dies schließt auch den Schaden ein, den 3E durch eigene Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten hieraus erleidet.
9.4. Der Empfänger ist auf Verlangen gegenüber 3E zur unverzüglichen Herausgabe sämtlicher Präsentationsunterlagen und Konzeptentwürfe, insbesondere wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt, verpflichtet. Der Empfänger darf keine eigenen Abschriften oder Vervielfältigungen dieser Unterlagen zurückbehalten. Bei Zuwiderhandlung ist der Empfänger gegenüber 3E schadensersatzpflichtig

10. Urheber- und Nutzungsrechte nach Vertragsabschluss
10.1. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von 3E an den von diesem erstellten Werken (Präsentationen, Unterlagen, Hand- und Wissenskarten, usw.) an.
10.2. Das Urheberrecht an allen von 3E im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt beim 3E -Netzwerk.
10.3. Material in jeglicher Form, das von 3E im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer von 3E im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von 3E vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
10.4. Es darf insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
10.5. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen von 3E ist nur mit schriftlicher Genehmigung von 3E zulässig.

11. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz
11.1. Verletzt der Auftraggeber die vertragliche Schweigepflicht, kann 3E eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung ohne Fortsetzungszusammenhang verlangen. Begeht der Auftraggeber eine sonstige schuldhafte Vertragsverletzung, kann 3E eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € verlangen.
11.2. Bei unberechtigter Verwendung, Erstellung durch Bearbeitung oder Weitergabe der durch 3E konzipierten/erstellten und urheberrechtlich geschützten Materialien, Konzepte, Unterlagen, etc. wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Lizenzsätze zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
11.3. Der Beweis eines geringeren Schadens bleibt beiden Parteien offen.